Bereits seit 2008 unterrichten wir Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im gemeinsamen Unterricht mit unseren Grundschülerinnen und -schülern. Nach der Änderung des Schulgesetzes 2015 sind diese Kinder nun reguläre Hansjakobkinder.

Diesen gemeinsamen Unterricht empfinden wir als eine Bereicherung für die jeweiligen Klassen und  für die ganze Schulgemeinschaft.

Aufgrund der Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren in der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung sammeln konnten, haben sich folgende grundsätzliche Überlegungen entwickelt, die wir aber weiterhin stets überprüfen und verändern:

Wir bieten gemeinsamen Unterricht nur als Gruppenlösung an, d.h. eine Einzelinklusion eines behinderten Kindes führen wir nicht durch, da wir dies nicht für das Wohl des Kindes empfinden.
Eine Gruppe besteht aus max. 6 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und bildet gemeinsam mit max. 18 Grundschülern eine gemeinsame reguläre Grundschulklasse.
Diese Klasse wird durchgehend von zwei Lehrerinnen betreut, stundenweise auch von drei Lehrerinnen bzw. erhält Unterstützung durch unsere pädagogische Assistentin oder unseren Bufdi.
Wir können aus räumlichen Gründen höchsten eine Klasse mit gemeinsamen Unterricht pro Jahrgang anbieten.
Wir gestalten unser Schulleben dergestalt, dass alle Kinder an allen Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Freude teilnehmen können.

Wir sehen aber auch, dass die inklusive Beschulung nicht für jedes Kind die geeignete Form darstellt und freuen uns über den Austausch und die Bereicherung durch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.

Bei Fragen zum gemeinsamen Unterricht wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung der Hansjakobschule.